Vertragsbedingungen für Kaufverträge, die zwischen Equus Arena – Ingo Nawrath – im Folgenden „Anbieter“ und den in § 2 der vorliegenden AGBs bezeichneten Kunden – im Folgenden „Kunde“ geschlossen werden.

Geschäftsbedingungen der Firma Equus Arena – Ingo Nawrath:

§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbedingungen der Firma Equus Arena und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit er ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen in Angeboten stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Vertrages dar. Unsere Angebote sind gegenüber Unternehmern freibleibend. Die Produktdarstellung in Angeboten dient lediglich zur Abgabe eines Kaufvertragsangebotes. Technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen unserer Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Produkte dienen der Illustration und sind nicht verbindlich.
(2) Mit der Bestellung des Kunden gibt dieser ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Entscheidung darüber, ob der Anbieter eine Bestellung annimmt, liegt in seinem freien Ermessen. Wenn der Anbieter eine Bestellung nicht ausführen wird, teilt er dies dem Kunden unverzüglich mit. Die Annahme des Angebotes durch den Anbieter erfolgt durch Lieferung der Ware oder schriftliche Bestätigung der Annahme der Bestellung.

(3) Der Anbieter hält sich die Berichtigung von Fehlern vor. Sollte sein Angebot oder seine Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten seiner Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so ist er zur Anfechtung berechtigt, wobei er dem Kunden seinen Irrtum beweisen muss. Bereits erfolgte Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
(4) Die Angebote des Anbieters sind gegenüber Unternehmern stets freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich ab Werk einschließlich der Verpackung. Der Anbieter behält sich gegenüber Unternehmern das Recht vor, seine Preise in dem Rahmen zu ändern, indem nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen aufgrund Materialpreisänderungen eintreten. Diese wird der Anbieter dem Unternehmer auf Verlangen nachweisen. Alle Nebengebühren, Steuern, Frachten oder deren Erhöhungen, die die Kaufsache betreffen, sind vom Unternehmer zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§3 Leistungsbeschreibung und Beschaffenheit der Waren, Qualität
(1) Da es sich um Naturmaterialien handelt, kann eine natürlich Schwankung in Farbe, Geruch und Beschaffenheit vorkommen.
(2) Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden, so ist gesunde, handelsübliche, unverdorbene Qualität zu liefern.
(3) Trotz maschineller Entstaubung oder staubarmer Produktion kann keine hundert prozentige Staubfreiheit garantiert werden.
(4) Bruch und /oder Abrieb bzw. Grus sowie das Vorhandensein von Reststaub gelten nicht als Grund zu Beanstandungen.
(5) Muster, Proben, Analysedaten und sonstige Beschaffenheitsangaben durch uns sind im Rahmen der handelsüblichen Anhaltspunkte innerhalb der tatsächlich anzutreffenden Bandbreite der entsprechenden Werte zur Abmessung, Farbe, Qualität, chemischer Zusammensetzung, sonstiger Angaben und Wirkungsweisen der von uns gelieferten Ware.
(6) Eine Garantie für die Beschaffenheit, die Haltbarkeit oder sonstige Angaben bezüglich der Beschaffenheit der Ware übernehmen wir nur durch ausdrückliche Erklärung. Eine solche ausdrückliche Erklärung liegt nicht schon aufgrund des Inhaltes der allgemeinen Produktbeschreibungen, technischen Daten, Drucksachen uns sonstigen Informationen sowie hinsichtlich öffentlicher sonstiger Kommunikation vor. Eine öffentliche Kommunikation kann uns nur dann zugerechnet werden, wenn wir diese Kommunikation veranlasst haben und die in Kommunikation die Kaufentscheidung des Kunden tatsächlich beeinflusst hat.

§4 Lieferung, Warenverfügbarkeit
(1) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.
(3) Gegenüber einem Unternehmer gilt zusätzlich:
(a) Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeit. Die Lieferzeit
ist freibleibend. Teillieferungen sind zulässig.
(b) Bei Lieferungsverzug ist der Kunde erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er
zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Soweit innerhalb dieser Nachfrist
Lieferung erfolgt, entfallen für den Kunden sämtliche Rechte aus dem Verzug. Mit
Ablauf der Nachfrist steht dem Kunden nur ein Rücktrittsrecht zu.
(c) Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
(d) In jedem Fall beschränken sich Schadenersatzansprüche auf den Warenwert der
reklamierten Lieferung.
(4) Bei Lieferungen ist das am Abgangsort festgestellte Gewicht maßgebend.

§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
(2) Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
(3) Die ihm aus Veräußerung, Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder sonstiger Weitergabe der Ware zustehenden Forderungen und Rechte gegen Dritte tritt der Kunde hiermit unter Einschluss aller Neben- und Vorzugsrechte an den Anbieter ab. Wird die gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand – veräußert, verarbeitet, vermischt oder sonst an Dritte abgegeben, so gehen sämtliche Forderungen gegen den Dritten sofort mit ihrer Entstehung ohne weiteres und in voller Höhe auf den Anbieter über. Ein Anspruch des Kunden, der ein Unternehmer ist, auf Rückübertragung besteht erst nach vollständiger Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Anbieter. Ist eine Forderung des Kunden gegen seinen Abnehmer bereits an einen Dritten abgetreten, so gehen seine Ansprüche auf Rückabtretung gegen den Dritten auf den Anbieter über.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Kunde den Dritten unverzüglich auf die bestehenden Rechte des Anbieters hinzuweisen und den Anbieter vollständig zu unterrichten. Die durch eine Intervention des Anbieters diesem entstehenden Kosten hat der Kunde zu erstatten.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu erteilen, solange noch Forderungen des Anbieters offen sind. Macht der Anbieter seinen Herausgabeanspruch geltend, so gestattet ihm der Kunde bereits jetzt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auch ohne gerichtliche Inanspruchnahme an sich zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware fachgemäß und sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Der Kunde trägt auch die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung und des Untergangs der Vorbehaltsware.
(7) Für einen Unternehmer gilt zusätzlich:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen des Anbieters aus der Geschäftsverbindung sein Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für einzelne Lieferungen bereits bezahlt ist. Über Eigentumsvorbehaltsware darf der Kunde nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung verfügen.
Wird die Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die daraus hergestellten Gegenstände. Die Re- oder Verarbeitung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware gilt als im Auftrag des Anbieters erfolgt, ohne dass ihm hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Der Anbieter ist insoweit Hersteller im Sinne des §950 BGB. Seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenständen wie auch seine Herausgabeansprüche tritt der Kunde schon jetzt an den Anbieter ab. Er verwahrt die in seinem Besitz befindliche und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unentgeltlich für den Anbieter.

§6 Preise, Versandkosten und Gefahrübergang
(1) Alle Preise, die in den Angeboten des Anbieters angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die entsprechenden Versand- bzw. Frachtkosten werden dem Kunden angegeben und sind vom Kunden zu tragen.
(3) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand oder über eine Spedition. Das Versandrisiko trägt der Anbieter, wenn der Kunde Verbraucher ist.
(4) Für einen Unternehmer gilt zusätzlich:
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die der Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung das Lager des Anbieters verlassen hat. Ein vom Kunden gewünschter Versand geschieht auf seine Kosten stets ab Lieferwerk und auf die Gefahr des Kunden. Eine Gewährleistung aus etwa erteilten Versandvorschriften wird vom Anbieter nicht übernommen. Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden vom Anbieter nicht zurückgenommen. Der Kunde hat für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

§7 Zahlungsmodalitäten
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 7 Tagen seit Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei späterer Zahlung ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen irgendwelcher Gegenansprüche besteht nur solange, wenn der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis entstanden ist.
(2) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder zwischen den Parteien unstreitig.
(3) Wechsel und Schecks werden nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen.
(4) Mindert sich die Kreditwürdigkeit des Kunden oder eines aus einem Wechsel Verpflichteten, so ist der Anbieter berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen zu verlangen, hereingenommene Wechsel zur Verfügung zu stellen, für noch im Umlauf befindliche Wechsel Sicherheitsleistung durch Hinterlegung zu verlangen, die Veräußerungs- und Verarbeitungsberechtigung des Kunden gemäߧ4 zu widerrufen und die gelieferte Ware zurückzunehmen, ohne dass dem Kunden hiergegen ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Lehnt der Kunde Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ab, kann der Anbieter nach fruchtlosem Streichen einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.
(5) Bei Zahlungsverzug werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig, auch wenn sie gestundet sind.

§8 Sachmängelgewährleistung, Mängelrüge, Garantie
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel gegenüber Verbrauchern nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§434 ff. BGB.
(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
(3) Für einen Unternehmer gilt zusätzlich:
(a) Der Anbieter leistet Gewähr für mangelfreie Beschaffenheit der Ware ab Werk. Die gelieferte Ware ist vom Kunden sofort nach Eingang auf etwaige Mängel zu untersuchen. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Lieferung.

(b) Die Ware ist ordnungsgemäß und an einem für Futtermittel geeigneten Platz aufzubewahren und vor Verlust, Untergang und Beschädigung zu schützen. Mängelrügen jeder Art sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, in jedem Fall aber vor Weitergabe, Verbrauch oder Verarbeitung, dem Anbieter – nicht einem Vertreter – gegenüber unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel und unter einer Übersendung eines Musters zu erheben. Mängelrügen, die diesen Erfordernissen nicht genügen oder erst bei oder nach dem Verbrauch oder der Be- oder Verarbeitung der Ware erhoben werden, werden nicht berücksichtigt, sodass insoweit eine Gewährleistung entfällt. Der Kunde trägt die volle Beweislast dafür, dass der gerügte Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits vorhanden war und nicht erst danach aufgetreten ist.
(c) Ist die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und begründet, nimmt der Anbieter die mangelhaften Teile der Ware zurück, soweit sie sich noch im Zustand der Anlieferung befinden, und ersetzt sie vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeit unentgeltlich durch andere Ware. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, an Stelle einer Ersatzlieferung den Kaufpreis für die bemängelte Ware anteilig zu vergüten.
(d) Weitergehende Ansprüche, wie auf Ersatz von Transport-, Wege-, Arbeits-, Material- und sonstiger Kosten, die ohne ausdrücklicher Einwilligung des Anbieters entstanden sind, sowie Ansprüche auf Ersatz von Verzugs- und sonstiger mittelbarer oder unmittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Sollte der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles rechtlich unwirksam sein, so ist die Schadenersatzpflicht der Höhe nach auf den Wert der beanstandeten Ware beschränkt.
(e) Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens nach 6 Monaten seit Lieferung der Ware, bei Vorliegen offensichtlicher Mängel jedoch innerhalb eines Monats nach Zurückweisung der Mängelrüge durch den Anbieter.
(f) Solange der Kunde die Ware – gleich aus welchem Rechtsgrund – in Besitz hat, trägt er die Gefahr.

§9 Haftung
(1) Die Verfütterung der Ware geschieht ausdrücklich in eigener Verantwortung des Käufers. Der Verkäufer haftet nicht für auftretende Gesundheitsschäden (Erkrankungen, Allergien oder Tod von Tieren).
(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§10 Übernahmebedingungen
Für einen Unternehmer gilt zusätzlich:
Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss und vor der Fertigung des Erzeugnisses vom Vertrag zurück, so ist der Anbieter berechtigt 15 % des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten bleibt. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss und während der Fertigung des Erzeugnisses vom Vertrag zurück, so ist der Anbieter berechtigt 70 % des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens vorbehalten bleibt. Dem Kunden bleibt nachzuweisen, dass die ihm anzulastende Vertragsverletzung zu keinem oder einem geringeren Schaden oder zu keiner Wertminderung geführt hat, oder eine solche dem Anbieter entstandene Einbuße wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale ist.

§11 Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

§12 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 22.05.2016